Der Beförderungspreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Pauschalangebote gelten nur für einen bestimmten Auftrag.
1. Preise
2. Aufträge/Buchung
Die Aufträge werden grundsätzlich so ausgeführt, wie sie bei TRN bestellt bzw gebucht wurden, und von TRN schriftlich oder per E- Mail bestätigt wurden. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
3. Bezahlung
Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei Antritt der Fahrt in voller Höhe zu bezahlen. Ist Rechnungsstellung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
4. Rücktritt
Bei Stornierung der Buchung können bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Bei Stornierung der Buchung bis 12.00 Uhr des Vortages, werden darüber hinausgehende Kosten nicht berechnet. Ist das Fahrzeug bereits unterwegs zu dem vereinbarten Abholort , und der Kunde tritt die Fahrt nicht an, oder sagt den Transfer nach 12.00 Uhr des Vortages ab, wird der volle Fahrpreis berechnet.
5. Gepäck
Pro Person ist ein Gepäckstück bis 20 kg und ein Handgepäck erlaubt. Weitere Gepäckstücke, sowie sperrige Güter müssen bei Buchung deklariert werden, da ansonsten kein Beförderungsanspruch besteht. Für solche Gepäckstücke kann die Firma TRN Zusatzkosten berechnen. Für gefährliche Güter besteht kein Anspruch auf Beförderung.
6. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft, d.h. fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden am und im Fahrzeug persönlich und unbegrenzt.
7. Haftung TRN
TRN haftet für alle Schäden, die dem Kunden schuldhaft, d.h. fahrlässig und vorsätzlich zugefügt wurden, aber nur wenn eine Deckung des verursachten Schadens im Rahmen der für das entsprechende Kfz abgeschlossene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Für die Folgen von Verspätungen, verursacht durch Staus, Verkehrsverdichtungen, Unfall, höhere Gewalt, sowie unvorhersehbarem Fahrzeugausfall übernimmt TRN keine Haftung.
8. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, wird Heidelberg als Gerichtsstand vereinbart.